DR. BRITTA SPITZBART, LL.M. (MICHIGAN)Ehe, Familie, Partnerschaft und Vorsorge
Eheverträge dienen in erster Linie dazu, Vorsorge für den Scheidungsfall zu treffen. Ist eine Ehe oder Partnerschaft gescheitert, können durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vermögensauseinandersetzungsverträge langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ein jeder ist gut beraten, für das Alter oder für den Fall eines Unglücks oder einer Erkrankung vorzusorgen. Sollte durch derartige Umstände die Entscheidungsfähigkeit oder Geschäftsfähigkeit verloren gehen, müssen Aufgaben und Entscheidungen durch andere Personen wahrgenommen werden. Dies kann entweder durch einen vom Gericht zu bestellenden Betreuer oder eine von Ihnen zuvor bevollmächtigte Vertrauensperson erfolgen. Entsprechende Vollmachten und Verfügungen werden individuell mit Ihnen besprochen und gestaltet.