DR. BRITTA SPITZBART, LL.M. (MICHIGAN)Immobilienrecht
Der Käufer muss abgesichert werden, damit er sein Geld nicht verliert, ohne das Eigentum an dem Haus zu erwerben, und zwar frei von Belastungen, die ihn schädigen können. Umgekehrt muss auch der Verkäufer abgesichert werden, damit er das Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Die entsprechenden Absicherungen erfolgen durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und den sorgfältigen Vollzug der notariellen Urkunde.