DR. BRITTA SPITZBART, LL.M. (MICHIGAN)Immobilienrecht

Der Kauf eines Brötchens beim Bäcker ist einfach. Aber wer erbringt beim Hauskauf seine Leistung zuerst? Muss der Käufer zuerst den Kaufpreis bezahlen? Oder muss der Verkäufer zuerst das Haus hergeben?

Der Käufer muss abgesichert werden, damit er sein Geld nicht verliert, ohne das Eigentum an dem Haus zu erwerben, und zwar frei von Belastungen, die ihn schädigen können. Umgekehrt muss auch der Verkäufer abgesichert werden, damit er das Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Die entsprechenden Absicherungen erfolgen durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und den sorgfältigen Vollzug der notariellen Urkunde.

     
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