DR. BRITTA SPITZBART, LL.M. (MICHIGAN)Erbschaft & Schenkung

Vorbeugen ist besser als Nachsicht. Die sorgfältige Formulierung Ihres letzten Willens vermeidet Streit. Mit notariell beurkundeten Testamenten und Erbverträgen lässt sich Geld sparen, weil später anfallende Kosten eines Erbscheins vermieden werden.

Sie erhalten alles aus einer Hand: die Besprechung Ihres Willens, eine ausführliche Beratung, die Formulierung Ihrer Erbregelungen, die notarielle Beurkundung, die Ablieferung der Urkunde zur Verwahrung beim Amtsgericht einschließlich der Registrierung beim Zentralen Testamentsregister. Eine notarielle Beurkundung ist auch möglich, wenn Sie nicht mehr lesen oder schreiben können. 

Schenkungen zu Lebzeiten können Streit unter mehreren Kindern vermeiden oder z.B. aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Insbesondere bei Immobilienübertragungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich selbst abzusichern oder auch eine etwaige Auszahlung anderer Kinder zu regeln. 

Und wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, ohne optimal geregelt zu sein, kann Handlungsbedarf angezeigt sein, um durch nachträgliche Maßnahmen das Blatt zu wenden oder das Erbe auseinander zu setzen.

     
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